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24 Std. Betreuungsdienst
Unsere Preise sind ein Splitting aus der für Domus Vita anfallenden Vermittlungsprovision und den Kosten des jeweils selbstständig tätigen Kooperationspartners (Betreuungskraft). Darin enthalten sind grundsätzlich die Fahrtkosten und mögliche, anfallende Steuern.

Ein geringer Verwaltungsaufwand ist uns sehr wichtig!
(Für Ihre Kalkulation dienen die nachfolgenden Sätze von den Betreuungskräften lediglich als Beispiele, bewegen sich aber in diesem Rahmen)

Altenbetreuer/in - Pflegehilfskraft - Hauswirtschaftshilfe  
55,00 € bis 60,00 € pro Tag (bei einer Vertragsdauer ab 30 Tagen)

Altenbetreuer/in (mit mehrjähriger Berufserfahrung)  
65,00 € pro Tag (bei einer Vertragsdauer ab 30 Tagen)

Schwester/Pfleger (mit mehrjähriger Berufserfahrung)
70,00 € pro Tag (bei einer Vertragsdauer ab 30 Tagen)
Für Kurzzeiteinsätze mit einer Vertragsdauer von weniger als 30 Tagen wird von uns zu den Kosten pro Tag für die Gesamtlaufzeit zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100,- € berechnet. Freie Unterkunft (möglichst ein separates Zimmer) und Verpflegung für die betreuende Kraft. Die ersten Monatsrechnungen werden von uns und der Betreuungskraft zur Mitte des Monats erstellt - ca. 14 Tage nach Auftragsbeginn. Der Betreuungsdienst ist eine Privatleistung und wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie haben aber die Möglichkeit, wenn Sie bereits Pflegegeld nach den Pflegestufen beziehen, dieses Geld mit einfließen zu lassen. Leider können Sie unsere Vermittlungsgebühr mit der Krankenkasse nicht abrechnen.

Wenn Sie bereits ein Jahr einen Angehörigen pflegen, haben Sie die Möglichkeit auch Urlaub zu machen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse im Jahr bis zu 1432,- Euro. Sie brauchen diesen Urlaub auch nicht am Stück zu nehmen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einfach nach dem Formular der Verhinderungspflege. Wenn Sie sich für uns entschieden haben, helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars.

Unsere Kooperationspartner dürfen nicht eigenständig Behandlungspflege durchführen. Wie bereits oben beschrieben können Sie Tätigkeiten aus diesem Bereich nur unter der Leitung eines Arztes und unter der Kontrolle und Leitung eines Pflegedienstes durchführen. Diese Leistung der Betreuungskraft kann mit der Krankenkasse nicht abgerechnet werden.
Der Wechsel findet in der Regel zwischen drei bis vier Personen statt, die sich alle 2 bis 3 Monate mit der Betreuung abwechseln. Oft ist es sinnvoll, zwei Betreuungskräfte zwecks Übergabe einen Tag bei sich zu Hause zu haben.

Wir sind beim dem Wechsel unserer Kooperationspartner vor Ort anwesend, damit alles reibungslos abläuft. Wir kümmern uns im Falle eines unerwarteten Ausfalls Ihrer Betreuungskraft zügig um einen Ersatz.
Sie erteilen einen Auftrag an unseren Kooperationspartner in Polen
oder in Deutschland und dieser erbringt bei Ihnen die Dienstleistung (Dienstleistungsfreiheit nach dem EU Recht). Der Kooperationspartner
ist in Polen oder in Deutschland sebständig tätig.

Wichtiger Hinweis: In der letzten Zeit hat eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts München für Aufregung gesorgt. Dabei hat der Richter diese Art von Dienstleistung als abhängige Beschäftigung angesehen. Dem steht eine Entscheidung des Sozialgerichtes Dessau entgegen, die hier eine Dienstleistung auf freiberuflicher Basis gesehen hat.
Daher erscheint die Rechtslage zurzeit nicht ganz klar.
Zwei Wochen beidseitig.